Das Aufnahmeverfahren in die 1. Klasse AHS
Information der Bildungsdirektion für NÖ

 

 

 

Die Anmeldung Ihres Kindes für eine AHS entnehmen Sie bitte den Informationan der umliegenden Gymnasien. Wir ersuchen Sie höflich, den unten beschriebenen Ablauf (Unterlagen, Fristen) genau einzuhalten.

 

 

 

Es ist wichtig, Ihr Kind an jener Schule anzumelden, die tatsächlich den Erst­wunsch darstellt. An weiteren Schulen wird eine Anmeldung zwar registriert, es erfolgt aber keine Reihung. Die Aufnahme geschieht nach der Erfüllung der gesetzlichen Auf­nahmevoraussetzungen (Noten im Jahres- und Abschlusszeugnis der Volksschule und allen­falls mit Eignungsklausel gem. § 40 Abs. SchOG - und allenfalls Ergebnis der Aufnahms- bzw. Eignungsprüfung).

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass jede Schule autonome Reihungskriterien festlegen kann. Diese sind an der Amtstafel der Schule einsehbar. Reihungskriterien sind zumindest Eignung (Noten in der Schulnachricht), Wohnortnähe und Schulbesuch durch mindestens eine Schwester oder einen Bruder.
Ihr Kind hat jedenfalls Anspruch auf einen Schulplatz in der Mittelschule Ihres Schulsprengels, sollte die Aufnahme an einer AHS nicht möglich sein.

 

 

 

Die folgenden Vorgaben gelten ausschließlich für die Anmeldung für die 1. Klasse an AHS in NÖ. Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten der Sekretariate an den Schulen!

 

 

 

 

Fristen:

 

Vorgang:

 

Ende Jänner bis 2. Februarwoche: Infos bei den Gymnasien

 

Anmeldung: ist nur nach Terminvereinbarung an der Schule möglich.

 

Zur Anmeldung ist die Original-Schulnachricht sowie eine Kopie derselben mitzubringen. Erstere wird von der Schule als Bestätigung der erfolgten Anmeldung gestempelt. Die Kopie verbleibt in der Schule.

 

Weiters ist der schulindividuelle Anmeldebogen auszufüllen und sind die notwendigen persönlichen Dokumente vorzulegen (bitte informieren Sie sich an der jeweiligen Schule).

 

 

Die Anmeldung an weiteren Schulen ist nach Terminvereinbarung an den Schulen in diesem Zeitraum zwar möglich, hat aber keine Auswirkung auf eine Schulplatzzuweisung dort. Es müssen aber unbedingt Originalschulnach­richt und Kopie mitgebracht werden.

 

bis 02.04.2024

 

Benachrichtigung

 

In diesem Zeitraum wird von jeder Schule, an der Sie Ihre Tochter / Ihren Sohn angemeldet haben, eine Benachrichtigung an Sie ver­sandt.

 

Möglichkeit 1 – vorläufige Schulplatzzusage:

 

Ihrem Kind wird ein vorläufiger Schulplatz für das Schuljahr 2021/22 zugeteilt. Der vorläufig zugewiesene Schulplatz ist verbindlich, wenn die gesetzlichen Aufnahmsvoraus­setzungen zum Zeitpunkt der Aufnahme erfüllt werden.

 

Möglichkeit 2 – Absage:

 

Ihrem Kind konnte kein Schulplatz zugewiesen werden, wenn

 

  • auf Grund der schulinternen Reihungskriterien und der Platz­kapazität dies nicht möglich ist

     

  • oder wenn diese Schule nicht die „Erstwunschschule“ (= 1. Anmeldung) Ihres Kindes war,

     

  • oder wenn die Note aus „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und/oder „Mathematik“ bei der An­meldung für die 1. Klasse schlechter als „Gut“ ist.

     

ab ca Mitte bis Ende März

 

 

 

Für den Fall einer Absage:

 

Sie können sich bei der Bildungsdirektion für NÖ bzw. an weiteren Schulen, die Sie für Ihr Kind ins Auge gefasst haben, über freie Plätze erkundigen.

 

Hotline bei der Bildungsdirektion unter  02742 280 4311

 

Mo bis Fr 8-12 und 13-15 Uhr, Dienstag bis 16 Uhr

 

von Anfang bis Ende April

 

Anmeldedurchgang II: Bitte um Terminvereinbarung mit der Schule!

Entgegennahme von Anträgen der Aufnahmewerber, die noch keine vorläufige Schulplatzzusage erhalten haben (mit Originalschulnachricht+ Kopie + Absageschreiben) .

ab Anfang Mai

 

Verständigung über vorläufige Schulplatzzusagen/absagen bzw. weitere Anmeldemöglichkeit nach Maßgabe freier Schulplätze(bitte die Schule vorher kontaktieren).

 

ACHTUNG!

 

Bitte erkundigen Sie sich in Ihrer Volksschule, ob mit einer Eignung für eine AHS zu rechnen ist. (Keine Eignung: Möglichkeit einer Aufnahmsprüfung an der AHS in der letzten Schulwoche).

ab Anfang Juli

 

 

 

Aufnahme in die 1. Klasse AHS. Das Jahres- und Abschlusszeugnis der Volksschule ist unbedingt bis Freitag in der ersten Ferienwoche an der aufnehmenden Schule vorzulegen (Kopie, Fax, bei Verhinderung bitte um telefonische Kontaktaufnahme oder E-Mail Nachricht)!

 

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Schulen in diesem Zeitraum.

 

 

 

Bitte beachten Sie an den AHS unter besonderer Berücksichtigung der sportlicher bzw. musischen Ausbildung die Termine der Eignungsprüfungen.
 

 

 

 

 

 

 

Tag der Offenen Tür / Anmeldung / Infos 

 

 

 

AHS Hollabrunn (e.b.Gym u. AufbauGym): www.ebgymhollabrunn.ac.at 

 

AHS Hollabrunn (öffentliches Gym): www.bghollabrunn.ac.at 

 

AHS Stockerau: www.bgstockerau.ac.at 

 

AHS Tulln: www.bgtulln.ac.at 

AHS Korneuburg: www.ahs-korneuburg.at 


MHS Korneuburg: http://schulen.asn-noe.ac.at/hskorneuburg-2

 

SHS Tulln: www.tulln-online.at/shs 
 

 

Mittelschule Hausleitenwww.hshausleiten.ac.at
Anmeldung ist erforderlich!!!

                    


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